Oje ein Wasserschaden! - Was machen wir jetzt?
Klären Sie ob für den Gebäude-Wasserschaden eine Gebäudeversicherung besteht
und für beschädigte Möbel etc. eine Hausratversicherung.
In jedem Schadensfall erstellen wir Ihnen im Voraus immer ein kostenfreies Angebot.
Den Umfang der Arbeiten bestimmen Sie. Natürlich bestimmen auch Sie als Versicherungsnehmer wer
in Ihrem Gebäude arbeiten darf und wer nicht. Sie sind rechtlich nicht verpflichtet Vertragsunternehmer zu beauftragen
die Ihnen vom Versicherer offeriert werden.